Bei Stornierung oder Nichtanreise ergeben sich Stornogebühren, wenn eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Möglichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens steht Ihnen jederzeit offen. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches staffelt sich wie folgt: